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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, Beratungen und Dienstleistungen, die zwischen locuspartner (im Folgenden „Agentur“ oder „wir“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Sie“) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

locuspartner ist eine Relocation Boutique und bietet Beratungs- und Projektmanagement-Dienstleistungen bei der Verlegung des privaten und/oder geschäftlichen Lebensmittelpunktes ins Ausland (insbesondere Spanien, Griechenland, Zypern) an. Unser Leistungsumfang umfasst die strategische Setup-Planung (die „Roadmap“), die Koordination von Behördengängen sowie die Vermittlung an lokale Experten.

Wichtiger Haftungsausschluss zur Rechts- und Steuerberatung:

locuspartner erbringt ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) oder des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Alle rechtlichen, notariellen und steuerlichen Dienstleistungen vor Ort werden von eigenständigen, im jeweiligen Land zugelassenen Fachanwälten und Steuerberatern durchgeführt, an die wir vermitteln. Die Agentur haftet nicht für fehlerhafte Auskünfte dieser Drittanbieter.

3. Zustandekommen des Vertrages

Das Erstgespräch (Videocall) sowie die Auswertung des Online-Konfigurators sind kostenlos und unverbindlich. Ein bindender Vertrag kommt erst zustande, wenn wir dem Kunden nach dem Erstgespräch ein konkretes Angebot (bzw. die visuelle Roadmap inkl. Kostenkalkulation) unterbreiten und der Kunde dieses Angebot schriftlich (E-Mail genügt) annimmt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Erfolg unserer Dienstleistung – insbesondere bei Visa-Anträgen und Firmengründungen – hängt stark von der Mitarbeit des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, alle für das Setup benötigten Dokumente (z.B. Pässe, polizeiliche Führungszeugnisse, Einkommensnachweise) wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht in der angeforderten Form (z.B. mit Apostille versehen) zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch den Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen individuellen Angebot vereinbarten Preise. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.

  • Setup-Gebühr (Einmalig): Die einmalige Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsabschluss (Annahme der Roadmap) fällig und ist im Voraus zu entrichten, bevor wir oder unsere Partner vor Ort tätig werden.
  • Retainer (Monatlich): Soweit fortlaufende Dienstleistungen (z.B. Buchhaltungs-Koordination, Post-Service, Compliance-Überwachung) vereinbart wurden, wird der monatliche Retainer jeweils zum 1. eines Kalendermonats im Voraus in Rechnung gestellt.

Fremdkosten (z.B. staatliche Antragsgebühren, Notarkosten, Gebühren für Handelsregistereintragungen) sind nicht im Agentur-Honorar enthalten und müssen vom Kunden direkt an die jeweilige Stelle beglichen werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6. Gewährleistung und Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für den Erfolg von Behördenentscheidungen (z.B. Bewilligung eines Steuerstatus, Anerkennung einer Firmenstruktur durch das deutsche Finanzamt), da diese hoheitlichen Entscheidungen von Drittbehörden obliegen, auf die wir keinen abschließenden Einfluss haben.

7. Laufzeit und Kündigung

Einmalige Setup-Verträge enden automatisch mit dem vollständigen Abschluss der vereinbarten Projekt-Roadmap. Monatliche Retainer-Verträge werden, sofern im Angebot nicht anders definiert, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Impressum & Vertragspartner:

locuspartner ist eine Marke der TCM Ltd.
Archiepiskopou Makariou ΙΙΙ, 59
MOUYIAS TOWER, 3rd floor, Flat/Office 301
6017, Larnaca, Cyprus

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locuspartner CEO

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