Spanien

Autónomo in Spanien: Sozialabgaben und Einkommensteuer

Wie Sie als Freelancer in Spanien durchstarten. Alles über die Tarifa Plana, IRPF und die neuen einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträge.

Von Carlos Ruiz (Senior Partner, Barcelona) 10. Oktober 2025
Autónomo in Spanien: Sozialabgaben und Einkommensteuer

Der spanische Freelancer: Der Autónomo

Wer in Spanien auf eigene Rechnung arbeitet, muss sich als Trabajador Autónomo registrieren. Der Prozess umfasst zwei wesentliche Schritte:

  1. Anmeldung bei der Steuerbehörde (Hacienda) über die Modelle 036 oder 037.
  2. Anmeldung bei der Sozialversicherung (Seguridad Social).

Während die bürokratische Hürde gering ist, sind die monatlichen Kosten und Steuern ein Thema, das gut geplant sein will.

Die Tarifa Plana: Der Starter-Bonus

Spanien möchte Existenzgründungen fördern. Wenn Sie sich in den letzten 2 Jahren (bzw. 3 Jahren bei vorheriger Schließung) nicht als Autónomo registriert haben, profitieren Sie von der Tarifa Plana.

Damit zahlen Sie im ersten Jahr eine feste, stark reduzierte Sozialversicherungsgebühr von ca. 85 € pro Monat, unabhängig von Ihrem Gewinn. Wenn Ihr Nettogewinn im zweiten Jahr unter dem gesetzlichen Mindestlohn (SMI) liegt, kann diese Ermäßigung um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Die neuen Sozialversicherungsbeiträge (Seit 2023/2024)

Nach Ablauf der Tarifa Plana wird es ernst. Spanien hat ein neues System eingeführt, bei dem sich die Sozialabgaben (Cuotas) nach den tatsächlichen Einkünften (Nettoertrag) richten.

Es gibt ein System mit über 15 Stufen. Sie schätzen zu Beginn des Jahres Ihren Gewinn und ordnen sich einer Stufe zu (Sie können die Stufe bis zu 6-mal im Jahr anpassen).

Wichtig: Diese Beiträge sind gesetzlich verpflichtend, selbst wenn Sie privat krankenversichert sind. Die gute Nachricht: Sie decken staatliche Gesundheitsversorgung, Rentenansprüche und Arbeitslosenunterstützung ab.

Die Einkommensteuer (IRPF)

Als Autónomo unterliegen Sie der progressiven Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas). Das System besteht aus einem staatlichen und einem regionalen Teil, weshalb die genauen Steuersätze je nach Wohnort variieren (Katalonien ist teurer als Madrid).

Allgemein können Sie mit folgenden Sätzen rechnen:

Quellensteuer (Retenciones)

Eine Besonderheit in Spanien: Wenn Sie Rechnungen an andere spanische Unternehmen (B2B) stellen, müssen Sie oft eine Vorab-Einkommensteuer (Retención) von 15% (bzw. 7% in den ersten 3 Jahren) direkt auf der Rechnung ausweisen. Der Kunde zahlt diesen Betrag direkt ans Finanzamt. Rechnen Sie B2C ab oder haben Kunden im EU-Ausland/USA, entfällt diese Retención auf der Rechnung, und Sie zahlen die Steuern in vierteljährlichen Vorauszahlungen (Modelo 130).

Wann lohnt sich der Wechsel zur S.L.?

Aufgrund der hohen Progressionsstufe der IRPF empfehlen wir ab einem stabilen Jahresgewinn von 50.000 € bis 60.000 € den Wechsel in eine Sociedad Limitada (S.L.). Die S.L. besteuert Gewinne pauschal mit 25% (bzw. 15% für Neugründer) und schützt Sie vor der 45%+ Steuerkeule.

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Carlos Ruiz (Senior Partner, Barcelona)

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