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Das Setup: Sie leben in Zypern, Ihre GmbH in Deutschland
Viele erfolgreiche deutsche Unternehmer ziehen nach Zypern (wegen des sonnigen Wetters und des Non-Dom Status), lassen aber ihre deutsche, gut laufende GmbH bestehen.
Das Problem: Die GmbH erwirtschaftet Gewinne und zahlt darauf ca. 30% Steuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer). Nun möchten Sie sich den Nettogewinn als Gesellschafter privat auszahlen (Dividende).
Das Problem: Die deutsche Quellensteuer
Da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben haben und auf Zypern leben, sind Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Wenn Ihre deutsche GmbH eine Dividende an Sie ausschüttet, schlägt der deutsche Staat automatisch zu und behält 25% Kapitalertragsteuer (plus Soli, ca. 26,375%) als Quellensteuer ein. Das Geld geht direkt ans Finanzamt in Bonn.
Auf Zypern angekommen, ist die Dividende für Sie dank des Non-Dom Status steuerfrei (0% Steuern). Aber die 26,375% sind ja bereits in Deutschland weg!
Die Lösung: Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Zypern und Deutschland haben ein starkes Doppelbesteuerungsabkommen. Artikel 10 des DBA regelt die Besteuerung von Dividenden.
Das DBA besagt, dass Deutschland das Recht hat, eine Quellensteuer einzubehalten, ABER diese ist für natürliche Personen meist auf 15% (in manchen alten DBA-Auslegungen 10%) begrenzt.
Der Weg zur Erstattung
Da die deutsche Bank der GmbH erst einmal stur die vollen 26,375% abführt, müssen Sie aktiv werden:
- Sie beantragen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland eine Quellensteuererstattung.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich in Zypern steueransässig sind (durch ein Tax Residence Certificate der zypriotischen Steuerbehörde).
- Das BZSt prüft den Antrag und erstattet Ihnen die Differenz zwischen den abgeführten 26,375% und den im DBA vereinbarten 15%.
- Ergebnis: Sie zahlen effektiv nur 15% Steuern auf die private Entnahme.
Der Königsweg: Die Zypern Holding
15% Steuern auf die Dividende sind besser als 26%, aber für viele Unternehmer immer noch zu viel. Wie kommt man auf 0%?
Die Lösung liegt in der Gründung einer Cyprus Limited als Holdinggesellschaft. Ihre deutsche GmbH wird zu einer Tochtergesellschaft der zypriotischen Holding (Vorsicht: Hierbei müssen Sperrfristen und Wegzugsteuer beachtet werden, dieser Schritt muss Jahre im Voraus oder extrem sauber strukturiert werden!).
Schüttet nun die deutsche GmbH Gewinne an die zypriotische Muttergesellschaft (Holding) aus, greift die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
- Die deutsche Quellensteuer sinkt auf 0%.
- Das Geld landet zu 100% steuerfrei in der zypriotischen Holding.
- Sie als Privatperson (Non-Dom) schütten sich das Geld aus der zypriotischen Holding aus – ebenfalls zu 0%.
Dieses Setup ist der Heilige Gral der Steueroptimierung, erfordert aber höchste rechtliche Präzision in der Umsetzung, bei der locuspartner Sie begleitet.
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Andreas Nicolaou (Relocation Consultant, Limassol)
Dieser Artikel wurde verfasst von unserem offiziellen Partner und Experten für lokales Steuerrecht. Vertrauen Sie auf echte, lokale Expertise und rechtssichere Beratung für Ihr internationales Setup.