Zypern

Die Cyprus Limited (Ltd): Gründung und Steuern

Wie Sie eine zypriotische Limited gründen, von 15% Körperschaftsteuer profitieren und warum diese Rechtsform ideal für digitale Geschäftsmodelle ist.

Von Andreas Nicolaou (Relocation Consultant, Limassol) 20. Mai 2025
Die Cyprus Limited (Ltd): Gründung und Steuern

Warum eine Cyprus Limited?

Die Cyprus Limited (Ltd) ist das Flaggschiff der zypriotischen Steuergesetzgebung. Sie ist das direkte Äquivalent zur deutschen GmbH, bietet aber dank der englisch geprägten Gesetzgebung (Common Law) eine extreme Flexibilität und unschlagbare Steuervorteile.

Mit einer Körperschaftsteuer von nur 15% (eine der niedrigsten in der gesamten Europäischen Union) ist die Cyprus Ltd die perfekte Rechtsform für:

Die Besteuerung der Limited

  1. Körperschaftsteuer (Corporate Tax): Flat 15% auf den Nettogewinn.
  2. Gewerbesteuer: Gibt es auf Zypern nicht! (In Deutschland oft nochmal 15%).
  3. Solidaritätszuschlag: Existiert nicht.
  4. IP-Box-Regime: Wenn Sie geistiges Eigentum (Intellectual Property, Software) entwickeln, können bis zu 80% des Gewinns steuerfrei gestellt werden. Die effektive Steuerlast sinkt dann auf unglaubliche 2,5%.

Ausschüttung (Dividenden) und der Non-Dom Status

Eine Firma mit 15% Steuern nützt wenig, wenn das Geld auf privater Ebene bei der Ausschüttung stark besteuert wird (wie z.B. in Deutschland mit 26,375% Abgeltungsteuer).

Hier kommt der Zypern Non-Dom Status ins Spiel: Wenn Sie als Gesellschafter Ihren Wohnsitz nach Zypern verlegen und den Non-Dom Status beantragen, zahlen Sie auf private Dividenden 0% Steuern. Ihre gesamte steuerliche Belastung für Firmengewinne plus private Ausschüttung liegt damit kumuliert bei exakt 15% (plus ggf. 2,65% GESY-Beitrag).

Der Gründungsprozess

Die Gründung einer Cyprus Ltd ist unkompliziert, erfordert aber einen zugelassenen zypriotischen Anwalt oder Treuhänder (Corporate Service Provider).

  1. Namensprüfung: Der Firmenname muss vom Registrar of Companies genehmigt werden (dauert ca. 2-3 Tage).
  2. Memorandum & Articles of Association: Der Gesellschaftsvertrag wird vom Anwalt entworfen und auf Griechisch beim Register eingereicht.
  3. Aktionäre und Direktoren: Sie brauchen mindestens einen Direktor (Geschäftsführer) und einen Aktionär. Beides können Sie selbst sein.
  4. Secretary (Firmensekretär): Gesetzlich vorgeschrieben. Diese Rolle übernimmt in der Regel der lokale Corporate Service Provider.
  5. Registered Office: Die Firma benötigt eine physische Adresse auf Zypern (wird meist vom Dienstleister gestellt).
  6. Stammkapital: Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital. In der Praxis wählt man meist 1.000 € (aufgeteilt in 1.000 Aktien zu je 1 €). Das Kapital muss nicht vorab eingezahlt werden.

Bankkonto und Buchhaltung

Nach der Gründung (ca. 10-14 Tage) folgt die Eröffnung des Bankkontos. Zyperns Banken (wie Bank of Cyprus oder Hellenic Bank) haben extrem strenge KYC/AML (Geldwäsche)-Richtlinien. Der Prozess kann Wochen dauern. Als Alternative nutzen viele Neobanken wie Revolut Business oder Wise.

Eine Cyprus Ltd ist buchführungspflichtig. Sie muss jährlich einen geprüften Jahresabschluss (Audited Accounts) durch einen zertifizierten Wirtschaftsprüfer (Auditor) einreichen. Die Kosten hierfür beginnen bei kleinen Firmen bei ca. 1.500 € pro Jahr.

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Andreas Nicolaou (Relocation Consultant, Limassol)

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