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Das 50% Steuer-Programm (Artikel 5C)
Um den Brain-Drain der Finanzkrise umzukehren und hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland anzuziehen, hat Griechenland das Steuerprogramm nach Artikel 5C ins Leben gerufen.
Dieses Programm richtet sich explizit an Arbeitnehmer und Freiberufler, die ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegen. Der Deal ist unschlagbar: Sie werden von 50% der anfallenden Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags befreit.
Dieser gewaltige Steuerrabatt wird Ihnen für 7 aufeinanderfolgende Jahre gewährt.
Wie viel spart man wirklich?
Die griechische Einkommensteuer ist extrem progressiv und erreicht in der Spitze bis zu 44%. Wenn Sie ein Jahresgehalt von 100.000 € haben, würden Sie normalerweise ca. 36.000 € Steuern zahlen. Durch das Artikel 5C-Programm wird Ihr steuerpflichtiges Einkommen fiktiv halbiert (auf 50.000 €) und die darauf entfallende Steuer (oft nur noch ca. 12.000 € bis 14.000 €) wird berechnet.
Zusätzlich sind Sie von der jährlichen Vermögensvermutung (Presumptive Taxation) auf eigengenutzte Immobilien oder Fahrzeuge in Griechenland befreit.
Die strengen Voraussetzungen
Um diesen Status zu beantragen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Steuerhistorie: Sie durften in 5 der letzten 6 Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig gewesen sein.
- Herkunft: Sie müssen Ihren Wohnsitz aus einem EU/EWR-Staat oder einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach Griechenland verlegen.
- Die Arbeitsstelle:
- Entweder Sie schließen einen neuen Arbeitsvertrag mit einem griechischen Unternehmen.
- Oder Sie arbeiten für die griechische Zweigniederlassung (Branch) eines ausländischen Unternehmens.
- Oder Sie gründen ein neues Freiberufler-Gewerbe (Sole Proprietorship) in Griechenland.
- Neue Arbeitsplätze: Die Tätigkeit muss einen neuen Arbeitsplatz in Griechenland schaffen. Sie können nicht einfach den Job eines Griechen übernehmen, der gerade entlassen wurde.
Für wen ist das Programm ideal?
Das Programm ist der Heilige Gral für Remote-Unternehmer und Remote-Arbeiter, die ihre Tätigkeit als Freiberufler aufnehmen, oder für Unternehmer, die eine griechische Niederlassung gründen und sich selbst anstellen.
Der Antragsprozess
Sie müssen sich innerhalb des ersten Jahres Ihrer Ansässigkeit bewerben. Die Steuerbehörde prüft den Antrag innerhalb von 60 Tagen. Wird der Antrag abgelehnt, fallen Sie ins normale System zurück – daher ist es essenziell, dass der Arbeitsvertrag und die Unterlagen von Anfang an durch einen griechischen Steueranwalt wie bei locuspartner wasserdicht vorbereitet werden.
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Maria Papadopoulou (Legal Advisor, Athen)
Dieser Artikel wurde verfasst von unserem offiziellen Partner und Experten für lokales Steuerrecht. Vertrauen Sie auf echte, lokale Expertise und rechtssichere Beratung für Ihr internationales Setup.