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Der perfekte Ruhestand unter der griechischen Sonne
Griechenland hat verstanden, dass Rentner aus Nord- und Mitteleuropa wertvolles Kapital ins Land bringen. Um mit Ländern wie Portugal (die ihr NHR-Programm kürzlich verschärft haben) zu konkurrieren, hat Athen ein extrem aggressives und attraktives Steuerprogramm speziell für Ruheständler geschaffen: Die 7% Flat-Tax für Pensionäre (Artikel 5B).
Wie funktioniert die 7% Steuer?
Wenn Sie Ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegen und in das Programm aufgenommen werden, zahlen Sie auf Ihr gesamtes ausländisches Einkommen einen pauschalen Steuersatz von nur 7%.
Das Großartige daran: Diese 7% gelten nicht nur für Ihre ausländischen Renteneinkünfte! Sie gelten für jegliches im Ausland erzielte Einkommen, also auch für:
- Dividenden aus ausländischen Depots.
- Mieteinnahmen aus Wohnungen, die Sie in Deutschland zurückgelassen haben.
- Zinsen und Kapitalerträge.
Zudem greift Griechenland in diesem Fall nicht auf ausländische Erbschaften zu, wodurch das Vermögen steuergünstig an die nächste Generation weitergegeben werden kann.
Die Voraussetzungen
Das Programm ist sehr zugänglich, hat aber strikte formale Regeln:
- Steuerliche Vergangenheit: Wie bei den anderen Sonderprogrammen dürfen Sie in den vergangenen 6 Jahren nicht länger als 5 Jahre in Griechenland steuerpflichtig gewesen sein.
- Rentenstatus: Sie müssen offiziell Rente beziehen (das kann eine gesetzliche Rente, Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung sein).
- Wohnsitz: Sie müssen Ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt nach Griechenland verlegen (also mehr als 183 Tage dort verbringen).
- Herkunftsland: Ihr bisheriges Heimatland muss ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder ein Abkommen zum Informationsaustausch mit Griechenland geschlossen haben (was für DACH-Länder der Fall ist).
Laufzeit und Antrag
Dieser steuerliche VIP-Status wird Ihnen für 15 Jahre garantiert. Das Antragsverfahren ist jedoch strikt getaktet: Sie müssen den Antrag bis zum 31. März des Jahres stellen, in dem die Besteuerung greifen soll. Die Behörden prüfen die Dokumente dann innerhalb von 60 Tagen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen-Problem (DBA Deutschland)
Einen wichtigen Haken gibt es für deutsche Rentner, der unbedingt vorab geprüft werden muss: Das DBA zwischen Deutschland und Griechenland besagt oft, dass die deutsche gesetzliche Rentenversicherung (Kassenrente) in Deutschland versteuert wird, egal wo Sie leben! Das bedeutet, die 7% in Griechenland nützen Ihnen auf diese speziellen Rentenzahlungen wenig, da Deutschland das Besteuerungsrecht behält.
Aber: Wenn Sie Betriebsrenten, private Rentenversicherungen oder massive Kapitalerträge und Mieteinnahmen aus Deutschland beziehen, wechselt das Besteuerungsrecht meist nach Griechenland – und hier greift dann der traumhafte Satz von 7%.
Lassen Sie sich daher vor dem Kofferpacken unbedingt von den locuspartner-Experten beraten, welche Ihrer spezifischen Einkunftsarten vom DBA erfasst werden!
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Maria Papadopoulou (Legal Advisor, Athen)
Dieser Artikel wurde verfasst von unserem offiziellen Partner und Experten für lokales Steuerrecht. Vertrauen Sie auf echte, lokale Expertise und rechtssichere Beratung für Ihr internationales Setup.