Inhalt dieser Seite
Die Falle schnappt zu: Die Wegzugsbesteuerung
Wer als Gesellschafter (mit mindestens 1% Beteiligung) an einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG, AG) seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, wird vom heimischen Finanzamt kräftig zur Kasse gebeten.
Die sogenannte Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) greift. Das Finanzamt tut so, als ob Sie Ihre GmbH am Tag Ihres Wegzugs an einen Dritten verkauft hätten. Der fiktive Wert der Firma (oft ein Vielfaches des Jahresgewinns) wird ermittelt, und Sie müssen darauf sofort rund 27% bis 28% Steuern zahlen – obwohl Sie gar kein Geld aus einem echten Verkauf erhalten haben!
Dies hat schon viele Träume von der Finca auf Mallorca platzen lassen.
Was passiert beim Umzug nach Spanien?
Spanien ist ein EU-Land. Das war früher (vor 2022) der Rettungsanker für deutsche Auswanderer: Bei einem Wegzug innerhalb der EU (bzw. EWR) wurde die Wegzugsteuer zwar festgestellt, aber zinslos und unbefristet gestundet, solange man die Anteile nicht wirklich verkauft hat.
Das hat sich geändert! Durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (wirksam ab 2022) wurde diese unbefristete Stundung abgeschafft. Wenn Sie heute nach Spanien ziehen, wird die Steuer sofort fällig. Sie haben lediglich die Möglichkeit, die Summe in sieben gleichen Jahresraten abzuzahlen. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel keine Sicherheitsleistung mehr, aber der Liquiditätsabfluss ist enorm.
Strategie 1: Halten Sie den steuerlichen Wohnsitz im Heimatland
Die Wegzugsteuer greift nur, wenn Sie Ihren unbeschränkten Steuerwohnsitz in Deutschland/Österreich aufgeben. Wenn Sie eine kleine Wohnung im Heimatland behalten, dort regelmäßig (mehrere Monate) sind und den Lebensmittelpunkt nicht zu 100% nach Spanien verlagern, bleiben Sie im Heimatland steuerpflichtig. Achtung: Dies führt fast unausweichlich zu einer Doppelansässigkeit. Dann muss anhand des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) der “Tie-Breaker-Rule” ermittelt werden, wo Sie tatsächlich ansässig sind. Ein sehr gefährliches Spiel, das absolut saubere Dokumentation erfordert.
Strategie 2: Gründung einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG)
Eine der elegantesten, wenn auch aufwendigsten Methoden, um die Wegzugsbesteuerung zu umgehen, ist der Formwechsel. Die Wegzugsteuer gilt primär für Kapitalgesellschaften. Wenn Sie Ihre GmbH rechtzeitig (idealerweise Jahre vor dem Umzug) in eine Personengesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) umwandeln, greift § 6 AStG (Wegzugsteuer) nicht. Hier lauert jedoch die Entstrickungsbesteuerung, falls das Besteuerungsrecht Deutschlands an den stillen Reserven verloren geht. Dies lässt sich durch eine gewerbliche Prägung der KG in Deutschland lösen.
Strategie 3: Die Familienstiftung
Wenn Sie Ihre GmbH-Anteile in eine Familienstiftung (z.B. in Liechtenstein oder Deutschland) einbringen, gehört die Firma nicht mehr Ihnen als Privatperson. Da eine Stiftung nicht “auswandern” oder sterben kann, gibt es keine Wegzugsbesteuerung, wenn Sie persönlich nach Spanien ziehen. Dies ist der Königsweg für große Vermögen.
Fazit: Nicht blind packen!
Einfach den Koffer packen und sich in Deutschland abmelden, führt bei GmbH-Gesellschaftern zur sofortigen Steuerkatastrophe. Die Planung für einen Wegzug nach Spanien muss mindestens 12 Monate im Voraus beginnen. locuspartner arbeitet mit renommierten Steuerberatern im DACH-Raum zusammen, um Ihren Exit rechtssicher zu gestalten.
Verwandte Artikel
- Lebenshaltungskosten auf Zypern 2025: Paphos vs. Limassol
- Zypern Non-Dom Status: 17 Jahre steuerfrei auf Dividenden
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Wie sie funktionieren und warum sie wichtig sind
Carlos Ruiz (Senior Partner, Barcelona)
Dieser Artikel wurde verfasst von unserem offiziellen Partner und Experten für lokales Steuerrecht. Vertrauen Sie auf echte, lokale Expertise und rechtssichere Beratung für Ihr internationales Setup.